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| Mittelverwendungskontrolle |
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| Sicher durch die Investitionsphase |
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Nach einer getroffenen Investitionsentscheidung gilt es zu gewährleisten, dass die bereit
gestellten Mittel termingerecht und in richtiger Höhe ihrer Bestimmung zugeführt werden.
Zunächst müssen die eingehenden Gelder erfasst werden, eventuelle Abweichungen von
der Planung müssen eruiert und ausgeglichen werden. Erst, wenn das Vermögen der
Beteiligungsgesellschaft vollständig eingezahlt bzw. gesichert ist, fließen die Teilbeträge
zielgerichtet an die richtigen Stellen ab.
Als Mittelverwendungskontrolleur stellt die DONNER & REUSCHEL TREUHAND den ordnungsgemäßen
Verlauf der Investitionen bei den Beteiligungsgesellschaften sicher. Nur nach Prüfung und
Genehmigung der Mittel auf Basis des vorgesehenen Investitionsplanes wird die Freigabe
erteilt. Hier kommen der DONNER & REUSCHEL TREUHAND, und damit auch den Initiatoren und
Fondshäusern, die direkte Anbindung an das Bankhaus DONNER & REUSCHEL sowie
die Kompetenz der Mitarbeiter im Bankgeschäft zugute. Die Mittelverwendungskontrolle
erfolgt aus einer Hand mit dem Ergebnis einer schnellen und unkomplizierten Bearbeitung.
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